Allgemeine Geschäftsbedingungen der
priME-Projekt gGmbH

gesetzlich vertreten durch Herrn Dipl.Wirt.Ing (FH) Bernd Ottmüller

  • 1. Vertragsabschluss
    Das Zustandekommen des Kooperationsvertrages erfolgt schriftlich und richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen des Kooperationsvertrages erfolgen durch die Geschäftsleitung der priME-Projekt gGmbH oder vom Kooperationspartner besonders Bevollmächtigte. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Im Internet ausgeführte Leistungen der priME-Projekt gGmbH stellen kein sie bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die priME-Projekt gGmbH die Willenserklärung der Kooperationspartner ausdrücklich und schriftlich annimmt. Zur Klarstellung wird bestimmt, dass die Vertragsparteien Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind.
  • 2. Wettbewerbsregeln
    Die Wettbewerbsregeln der priME-Projekt gGmbH werden dem Kooperationspartner gegenüber ausführlich erläutert. Der Kooperationspartner erklärt sich mit den Regeln des Wettbewerbs einverstanden.
  • 3. Exclusivklausel
    Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingen der priME-Projekt gGmbH
  • 4. Geltung auch für künftige Wettbewerbsveranstaltungen
    Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Wettbewerbsveranstaltungen zwischen den Vertragsparteien.
  • 5. Leistungen
    Die Vertragspartner sind verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung des Vertrages vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Zeit zu erbringen. Die priME-Projekt gGmbH behält sich allerdings vor, ohne gesonderte Ankündigungen den Wettbewerbsbetrieb zu verändern, zu ergänzen oder einzustellen.
  • 6. Ausschluss der Haftung der priME-Projekt gGmbH
    Die priME-Projekt gGmH haftet nicht für Wettbewerbsausfälle, die nicht von ihr zu vertreten sind. Der Kooperationspartner stellt die priME-Projekt gGmbH diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbsteilnehmern frei. Die priME-Projekt gGmbH übernimmt auch keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung an Einrichtungen oder Sachen des Kooperationspartners. Der Kooperationspartner beschafft die technischen und sonstigen Einrichtungen zur Durchführung der Wettbewerbe. Die technische Betriebsgefahr obliegt allein dem Kooperationspartner.
  • 7. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, Hausmeisterprinzip
    Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung der Wettbewerbe liegt allein beim Kooperationspartner (Hausmeisterprinzip). Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass im Zusammenahng mit der Durchführung des Wettbewerbs keine Schäden an Personen oder Sachen auftreten. Beherrschbare Risiken sind vom Kooperationspartner auszuschließen.
  • 8. Wettbewerbsbetrieb
    Der Kooperationspartner sorgt für die reibungslose Durchführung der vereinbarten Wettbewerbe, soweit es seinen vertraglich vereinbarten Organisations- und Verantwortungsbereich betrifft. Die priME-Projekt gGmbH übernimmt keinerlei Gewähr für bereitgestellte Informationen. Haftungsansprüche gegen die priME-Projekt gGmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung und den Betrieb des Wettbewerbs verursacht werden sind ausgeschlossen, sofern seitens der priME-Projekt gGmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die priME-Projekt gGmbH behält sich vor, Accounts zu löschen und Teilnehmer vom Wettbewerbs auszuschließen. Die Verwendung von gesetzeswidrigen Äußerungen von Teilnehmern im Wettbewerbsbetrieb führt zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung, ohne dass die priME-Projekt gGmbH hierfür haftbar gemacht werden kann.
  • 9. Datenschutz
    Die erhobenen Daten werden zur Betreuung und Durchführung der Wettbewerbe gespeichert und verarbeitet. Die priME-Projekt gGmbH sichert zu, dass die Angaben nicht an unbefugte Dritte weitergereicht werden.
  • 10. Urheberrecht
    Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Graphiken, Texten und Programmen der priME-Projekt gGmbH in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der priME-Projekt gGmbH nicht gestattet. Die priME-Projekt gGmbH haftet nicht für den eventuellen Missbrauch von Lizenzen, bzw. Markennamen und Logo durch den Kooperationspartner.
  • 11. Gerichtsstand ist Stuttgart
  • 12. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.